Rechtsprechung
LG Kaiserslautern, 02.06.2006 - 8 Qs 13/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafprozessrecht: Unverhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)
Verhältnismäßigkeit von Durchsuchungen bei BtM-Delikten
Verfahrensgang
- AG Rockenhausen, 09.05.2006 - 1 Gs 214/06
- LG Kaiserslautern, 02.06.2006 - 8 Qs 13/06
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 424 (Ls.)
- NStZ-RR 2007, 262
- StV 2007, 71
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Freiburg, 11.08.1999 - II Qs 107/99
Strafprozeßrecht: Unverhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht …
Auszug aus LG Kaiserslautern, 02.06.2006 - 8 Qs 13/06
Bei einem Tatvorwurf, der lediglich auf Erwerb und Besitz von Cannabisprodukten zum gelegentlichen Eigenkonsum gerichtet ist, ist eine Wohnungsdurchsuchung in der Regel unverhältnismäßig (Anschluss an LG Freiburg StV 2000, 14).Bei einem derartigen Tatvorwurf wäre eine Durchsuchung daher nach Auffassung der Kammer unverhältnismäßig (so auch LG Freiburg, StV 2000, 14).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus LG Kaiserslautern, 02.06.2006 - 8 Qs 13/06
Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1994 ausgeführt, dass das öffentliche Interesse an der Verfolgung des Erwerbes und Besitzes von Cannabisprodukten zum gelegentlichen Eigenverbrauch gering ist und die entsprechenden Strafvorschriften (nur) deshalb nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen, weil sie es den Strafverfolgungsorganen ermöglichen, im Einzelfall von Strafe und Strafverfolgung abzusehen (BVerfG NJW 1994, 1577, 1582).
- OLG Hamburg, 23.03.2007 - 3-4/07
Verhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung: Verdacht eines …
Nach allem überwiegt eindeutig das Schutzinteresse aus Art. 13 GG gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates im konkreten Fall (vgl. LG Freiburg, StV 2000, 14 f; LG Kaiserslautern, StV 2007, 71 f).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 04.05.2006 - 1 Ss 93/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO § 261
Beweiswürdigung bei Aussage eines einzigen Belastungszeugen - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2007, 71
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04
Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2006 - 1 Ss 93/06
Für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist es regelmäßig ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn selbst gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG entlasten wollte; für diesen Fall besteht nämlich die nicht fern liegende Gefahr, dass der "Aufklärungsgehilfe", der sich durch seine Aussage Vorteile verspricht, den nicht Geständigen zu Unrecht belastet (BGH, NStZ-RR 2003, 245; NStZ 2004, 691 f.).Ist ein geständiger Mitbeschuldigter, auf dessen belastende Aussage die Überführung des Angeklagten entscheidend gestützt wird, bereits wegen seiner Beteiligung an derselben Betäubungsmittelstraftat verurteilt worden, muss die Beweiswürdigung deshalb erkennen lassen, ob sich der Betreffende eine Strafmilderung als Aufklärungshilfe verdient hat oder nicht (BGH, NStZ 2004, 691, 692).
Das Gericht hat in seiner Gesamtbeurteilung der Zeugenaussage S...... weiterhin nicht berücksichtigt, ob sich der geständige Mitbeschuldigte S...... nicht nur durch die wahrheitsgemäße Belastung des Angeklagten eigene Vorteile verschafft hat, sondern sich möglicherweise darüber hinaus in bedenklicher Weise zu Lasten des nicht geständigen Angeklagten eingelassen haben könnte (vgl. BGH, NStZ 2004, 691, 692).
- BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03
Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2006 - 1 Ss 93/06
Für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist es regelmäßig ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn selbst gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG entlasten wollte; für diesen Fall besteht nämlich die nicht fern liegende Gefahr, dass der "Aufklärungsgehilfe", der sich durch seine Aussage Vorteile verspricht, den nicht Geständigen zu Unrecht belastet (BGH, NStZ-RR 2003, 245; NStZ 2004, 691 f.). - BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97
Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2006 - 1 Ss 93/06
Auch dann, wenn wie vorliegend, ein Angeklagter sich nicht zur Sache einlässt und das Kerngeschehen der Tat allein von den Angaben eines einzigen Belastungszeugen abhängt, sind an die Beweiswürdigung dieselben Anforderungen zu stellen, die im Falle der besonderen Beweissituation "Aussage gegen Aussage" gelten (BGH, StV 1998, 250 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2004 - (1) Ss 307/04 -). - OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
Eröffnung des Hauptverfahrens, hinreichender Tatverdacht, Aussage gegen Aussage, …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2006 - 1 Ss 93/06
Die Entscheidung, welchen Angaben in dieser Beweissituation zu folgen ist, ist unter umfassender Einbeziehung und Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (…BGHR, StPO , § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; Indizien 2; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. März 2003 - 1 Ws 133/03 -). - KG, 02.06.1997 - 1 Ss 51/97
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2006 - 1 Ss 93/06
Das bloße Abschreiben des (gesamten) Strafregisterauszuges reicht dann nicht aus (siehe Senatsbeschl. v. 14.04.1997 - 1 Ss 51/97).
- OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15
Betäubungsmitteldelikt: Eigennützigkeit des Handeltreibens; Erwerb von …
Ist ein geständiger Mitbeschuldigter, auf dessen belastender Aussage die Überführung des Angeklagten entscheidend gestützt wird, bereits wegen Beteiligung an derselben Straftat verurteilt worden, muss die Beweiswürdigung deshalb erkennen lassen, ob sich der Betreffende eine Strafmilderung als Aufklärungsgehilfe verdient hat ( BGH NStZ-RR 2003, 245 ; NStZ 2004, 691 ; NStZ-RR 2009, 212; OLG Koblenz StV 2007, 71 ; NStZ 2008, 359).